AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fotobox John
Siedlungsstraße 12A
04910 Elsterwerda
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Fotobox John, Siedlungsstraße 12A, 04910 Elsterwerda, und dem jeweiligen Auftraggeber über die Vermietung und Nutzung von Fotoboxen sowie damit verbundene Leistungen.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot bzw. Auftragsformular haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebot und Vertragsschluss
Nach einer Terminanfrage erhält der Auftraggeber ein individuelles Angebot bzw. Auftragsformular.
Das Angebot enthält insbesondere:
- den Veranstaltungstermin,
- den vereinbarten Leistungsumfang,
- den Mietzeitraum,
- den vereinbarten Gesamtpreis,
- gegebenenfalls zusätzliche Leistungen und
- die Zahlungsbedingungen.
Der Vertrag kommt zustande, sobald das vom Auftraggeber unterschriebene Auftragsformular bei Fotobox John eingegangen und die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Die Terminreservierung wird dem Auftraggeber anschließend bestätigt.
3. Anzahlung
Für die verbindliche Reservierung des Termins wird eine Anzahlung in Höhe von 50,00 € fällig, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
Der Termin gilt erst nach Eingang des unterschriebenen Auftragsformulars und der vereinbarten Anzahlung als verbindlich reserviert.
4. Aufstellort und Voraussetzungen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort die für den Betrieb der Fotobox erforderlichen Voraussetzungen vorhanden sind.
Hierzu gehören insbesondere:
- eine geeignete, ebene und ausreichend große Stellfläche von ca. 3 m × 3 m,
- ein geeigneter Stromanschluss mit 230 V,
- ein geeigneter Tisch für Accessoires,
- ein sicherer und zugänglicher Aufstellort sowie
- ein für Aufbau und Abbau geeigneter Zugang zum Veranstaltungsort.
Der Auftraggeber informiert Fotobox John vor Vertragsschluss über besondere örtliche Gegebenheiten, soweit diese für Aufbau oder Betrieb der Fotobox relevant sein können.
Kann die Fotobox aufgrund nicht vorhandener oder ungeeigneter Voraussetzungen am vereinbarten Veranstaltungsort nicht betrieben werden, obwohl der Auftraggeber für deren Bereitstellung verantwortlich ist, kann Fotobox John die Durchführung verweigern. Bereits entstandene Aufwendungen sowie ein gegebenenfalls entstandener Schaden können nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Aufbau und Abbau
Der Aufbau der Fotobox erfolgt grundsätzlich am Veranstaltungstag im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Der Abbau erfolgt grundsätzlich am darauffolgenden Tag im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Der genaue Zeitpunkt kann abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und dem jeweiligen Veranstaltungsort abweichen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Veranstaltungsort zum vereinbarten Aufbau- und Abbauzeitpunkt zugänglich ist.
Die Fotobox verbleibt während der vereinbarten Mietdauer am Veranstaltungsort.
6. Nutzung und Betreuung
Die Fotobox wird dem Auftraggeber für den im Angebot vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fotobox ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet wird.
Die technischen Komponenten, insbesondere Kamera, Objektiv, Beleuchtung, Bildschirm, Drucker, Computer, Hintergrundsystem und Zubehör, dürfen nicht eigenmächtig verändert, umgestellt, geöffnet oder anderweitig manipuliert werden.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, seine Gäste über einen sachgemäßen Umgang mit der Fotobox zu informieren.
7. Technischer Support
Nach dem Aufbau steht dem Auftraggeber bei technischen Problemen grundsätzlich telefonischer Support bis 22:00 Uhrzur Verfügung, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, technische Probleme möglichst unverzüglich an Fotobox John zu melden, damit eine Fehlerbehebung ermöglicht werden kann.
Die telefonische Unterstützung stellt grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Vor-Ort-Service dar.
Ein Vor-Ort-Service kann, soweit verfügbar und erforderlich, individuell vereinbart werden.
Unterbleibt eine zumutbare Mitteilung eines technischen Problems, obwohl eine Kontaktaufnahme möglich gewesen wäre, kann dies bei der Beurteilung etwaiger Minderungs- oder Schadensersatzansprüche berücksichtigt werden.
8. Veränderungen an der Fotobox
Vor Beginn der Veranstaltung wird die Fotobox durch Fotobox John ordnungsgemäß aufgebaut und die Kamera hinsichtlich Bildausschnitt und Schärfe eingestellt.
Der Auftraggeber und die Gäste dürfen insbesondere
- die Kamera,
- das Objektiv,
- die Beleuchtung,
- den Hintergrund,
- das Hintergrundsystem,
- den Computer,
- den Drucker oder
- sonstige technische Komponenten
nicht eigenmächtig verstellen oder verändern.
Werden Einstellungen oder Komponenten durch den Auftraggeber oder dessen Gäste verändert und entstehen dadurch eine schlechtere Bildqualität, Fehlfunktionen oder sonstige Beeinträchtigungen, haftet Fotobox John hierfür nicht, soweit Fotobox John die Beeinträchtigung nicht zu vertreten hat.
9. Beschädigung, Verlust und Diebstahl
Der Auftraggeber hat während der Mietdauer für einen sorgfältigen und bestimmungsgemäßen Umgang mit der Fotobox und dem zur Verfügung gestellten Zubehör Sorge zu tragen.
Für Schäden, Verlust oder Diebstahl, die durch den Auftraggeber oder dessen Gäste vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden, haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften.
Dies gilt insbesondere für:
- Beschädigung der Fotobox,
- Beschädigung der Kamera,
- Beschädigung des Objektivs,
- Beschädigung des Druckers,
- Beschädigung des Hintergrundsystems,
- Beschädigung von Beleuchtung oder Zubehör,
- Verlust von Zubehör,
- Diebstahl der bereitgestellten Technik sowie
- unbefugte Veränderungen oder Manipulationen an der Hard- und Software.
Fotobox John ist berechtigt, entstandene Reparatur-, Ersatz- oder Wiederbeschaffungskosten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.
10. Umgang mit Daten und Software
Die auf der Fotobox eingesetzte Software und sonstige technische Komponenten bleiben Eigentum bzw. geistiges Eigentum des jeweiligen Rechteinhabers.
Das Kopieren, Entfernen, Verändern oder sonstige unbefugte Verwenden von Software, Konfigurationsdateien oder technischen Daten ist nicht gestattet.
Die während der Veranstaltung aufgenommenen Fotos dürfen vom Auftraggeber im Rahmen der vereinbarten Nutzung heruntergeladen und gespeichert werden.
11. Stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann den Vertrag schriftlich stornieren.
Bei einer Stornierung bis 28 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin wird die geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet.
Bei einer späteren Stornierung kann Fotobox John eine angemessene Entschädigung für bereits entstandene Aufwendungen und den durch die Stornierung entstandenen Ausfall verlangen.
Dabei gelten insbesondere folgende Richtwerte:
- bis 28 Tage vor dem Termin: keine Stornokosten,
- 27 bis 14 Tage vor dem Termin: 25 % des vereinbarten Gesamtpreises,
- 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises,
- weniger als 7 Tage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Gesamtpreises.
Bereits geleistete Zahlungen werden auf eine gegebenenfalls bestehende Stornoforderung angerechnet.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Fotobox John bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.
12. Ausfall der Veranstaltung
Eine Absage der Veranstaltung durch den Auftraggeber, beispielsweise aufgrund einer Erkrankung, einer Absage der Feier oder sonstiger persönlicher Gründe, gilt grundsätzlich als Stornierung gemäß Abschnitt 11.
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
13. Veranstaltungen im Außenbereich
Eine Nutzung der Fotobox im Außenbereich ist nur nach vorheriger Vereinbarung zulässig.
Der Auftraggeber stellt in diesem Fall einen geeigneten, trockenen und gegen Witterungseinflüsse geschützten Aufstellort zur Verfügung.
Die Fotobox darf insbesondere nicht ungeschützt
- Regen,
- Schnee,
- starker Feuchtigkeit,
- direkter starker Sonneneinstrahlung,
- starkem Wind oder
- sonstigen für die Technik gefährlichen Witterungsbedingungen
ausgesetzt werden.
Bei ungeeigneten Witterungsbedingungen kann Fotobox John den Betrieb aus Sicherheitsgründen verweigern oder unterbrechen.
14. Fotoqualität und technische Störungen
Fotobox John bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb und stellt die Fotobox vor Beginn der Veranstaltung ordnungsgemäß ein.
Technische Geräte können trotz sorgfältiger Vorbereitung ausfallen oder Funktionsstörungen aufweisen.
Bei technischen Problemen ist der Auftraggeber verpflichtet, Fotobox John unverzüglich zu informieren, damit eine Fehlerbehebung ermöglicht werden kann.
Fotobox John haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftung für geringfügige Abweichungen der Bildqualität, die auf normale technische Schwankungen, die Lichtverhältnisse des Veranstaltungsortes oder die Bedienung durch den Auftraggeber bzw. dessen Gäste zurückzuführen sind, besteht nicht, soweit Fotobox John diese nicht zu vertreten hat.
15. Nichtdurchführung durch Fotobox John
Kann Fotobox John den vereinbarten Termin aus einem von Fotobox John zu vertretenden Grund nicht durchführen, wird die geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen Fotobox John den Ausfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
16. Höhere Gewalt
Kann die Leistung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt oder aufgrund anderer von Fotobox John nicht zu vertretender Umstände nicht oder nicht vollständig erbracht werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Leistung.
Als höhere Gewalt bzw. vergleichbare nicht zu vertretende Umstände gelten insbesondere Naturkatastrophen, extreme Witterungsbedingungen, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, unvorhersehbare technische Ereignisse, Verkehrsstörungen oder sonstige Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Fotobox John.
Bereits geleistete Zahlungen werden für nicht erbrachte Leistungen grundsätzlich entsprechend erstattet, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
17. Preise und Zahlung
Der im Angebot bzw. Auftragsformular vereinbarte Gesamtpreis ist verbindlich.
Nach Durchführung der Veranstaltung erhält der Auftraggeber die Abschlussrechnung.
Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
18. Sonderpreise
Für bestimmte stark nachgefragte Termine, beispielsweise
- Schulanfang,
- Jugendweihe,
- Silvester,
- Feiertage oder
- vergleichbare Veranstaltungstermine,
können abweichende Preise gelten.
Der jeweils gültige Preis wird dem Auftraggeber vor Vertragsschluss im Angebot mitgeteilt.
19. Nutzung der aufgenommenen Fotos
Die während der Veranstaltung aufgenommenen Fotos werden dem Auftraggeber über den vereinbarten Onlinezugang zur Verfügung gestellt, sofern ein Onlinezugang Bestandteil des gebuchten Leistungsumfangs ist.
Der Auftraggeber erhält das Recht, die bereitgestellten Fotos für private Zwecke zu speichern, herunterzuladen und im persönlichen Umfeld zu teilen.
Eine kommerzielle Nutzung der Fotos ist nicht Bestandteil der vereinbarten privaten Nutzungsrechte.
Die Veröffentlichung von Fotos, auf denen andere Personen erkennbar abgebildet sind, erfolgt durch den Auftraggeber auf eigene Verantwortung. Der Auftraggeber hat dabei die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Rechte der abgebildeten Personen, zu beachten.
Fotobox John überträgt keine Rechte, über die Fotobox John selbst nicht verfügt.
20. Datenschutz
Fotobox John verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Fotobox John.
Für die Verarbeitung und Veröffentlichung von Fotos durch den Auftraggeber nach Übergabe bzw. Bereitstellung der Bilder ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, soweit er darüber entscheidet.
21. Verantwortlichkeit für veröffentlichte Bilder
Fotobox John hat keinen Einfluss darauf, welche Bilder der Auftraggeber oder dessen Gäste nach der Veranstaltung speichern, weitergeben oder veröffentlichen.
Für eine rechtswidrige oder missbräuchliche Verwendung der Bilder durch den Auftraggeber oder dessen Gäste haftet Fotobox John nur, soweit Fotobox John hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich ist.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, seine Gäste gegebenenfalls auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den aufgenommenen Bildern hinzuweisen.
22. Haftung
Fotobox John haftet grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unbeschränkt.
Für sonstige Schäden haftet Fotobox John bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Fotobox John nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
23. Anfahrt
Die Anlieferung, Abholung sowie der Auf- und Abbau sind bis zu einer Entfernung von 15 km einfache Strecke ab 04910 Elsterwerda im vereinbarten Mietpreis enthalten.
Bei einer Entfernung von mehr als 15 km bis einschließlich 30 km einfache Strecke wird eine Anfahrtspauschale von 50,00 € berechnet.
24. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere,
- die vereinbarten Voraussetzungen für den Betrieb der Fotobox bereitzustellen,
- Zugang zum Veranstaltungsort zu gewährleisten,
- die Fotobox bestimmungsgemäß zu verwenden,
- seine Gäste über einen sorgfältigen Umgang mit der Fotobox zu informieren,
- technische Probleme unverzüglich zu melden und
- die bereitgestellte Technik und das Zubehör vor Beschädigung und unbefugtem Zugriff zu schützen.
25. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Für Verträge mit Unternehmern kann, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand der Sitz von Fotobox John vereinbart werden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Fotobox John
Siedlungsstraße 12A
04910 Elsterwerda
Stand: September 2026
